AGB Fiona Mentzel
1. Geltung
2. Auftragsproduktionen
3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
4. Nutzungsrechte
4. Haftung
5. Honorare
6. Rückgabe des Bildmaterials
7. Vertragsstrafe, Schadensersatz
8. Referenz
Der Videograf/Fotograf ist berechtigt, die von ihm hergestellten Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung in jeglicher Form von Medien zu verwenden, soweit die Lichtbilder nicht kundenseitig einer Geheimhaltungspflicht unterliegen oder abgebildete Personen Widerspruch einlegen oder anderweitige schriftliche vertragliche Regelungen zwischen Auftraggeber und Videograf/Fotograf getroffen worden sind. Der Auftraggeber wird den Videografen/Fotografen auf das Vorliegen derartiger rechtlicher Hindernisse hinweisen. Erfolgt kein solcher Hinweis, gelten sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Drittrechte als vom Auftraggeber geklärt.
9. Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Videografen/Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Der Videograf/Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.
10. Allgemeines
AGB Stand 08/2022
Fiona Mentzel
info@fionamentzel.com
www.fionamentzel.com
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Der Videograf/Fotograf ist berechtigt, die von ihm hergestellten Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung in jeglicher Form von Medien zu verwenden, soweit die Lichtbilder nicht kundenseitig einer Geheimhaltungspflicht unterliegen oder abgebildete Personen Widerspruch einlegen oder anderweitige schriftliche vertragliche Regelungen zwischen Auftraggeber und Videograf/Fotograf getroffen worden sind. Der Auftraggeber wird den Videografen/Fotografen auf das Vorliegen derartiger rechtlicher Hindernisse hinweisen. Erfolgt kein solcher Hinweis, gelten sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Drittrechte als vom Auftraggeber geklärt.
9. Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Videografen/Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Der Videograf/Fotograf weist darauf hin, dass der Auftraggeber möglicherweise für die gezahlte Vergütung Beiträge zur Künstlersozialversicherung abführen muss. Hierüber wird sich der Auftraggeber selbst kundig machen.
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